Die zweite Förderrunde ist am 1. September 2026 gestartet und läuft bis spätestens 30. September 2026.
Wichtig: Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag online eingegangen ist.
Ist das Förderbudget vorher ausgeschöpft, kann die Antragstellung vorzeitig geschlossen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die unmittelbar ehrenamtlich engagierten Personen zugutekommen. Die Förderung erfolgt in drei Kategorien:
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Anerkennung & Wertschätzung
Dankesveranstaltungen, Auszeichnungen und Prämierungen für ehrenamtlich Aktive
bis zu 500 Euro -
Engagement gewinnen
Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Aktivierung, Information und zum Einstieg ins Ehrenamt
bis zu 750 Euro -
Qualifizierung & Ausstattung
Fort- und Weiterbildungen sowie notwendige Sachanschaffungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
bis zu 1.000 Euro
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 Prozent sind als Eigenanteil zu erbringen.
So funktioniert die Förderung
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Förderung |
Gesamtausgaben mindestens |
Eigenanteil mindestens |
|---|---|---|
|
500,00 Euro |
625,00 Euro |
125,00 Euro |
|
750,00 Euro |
937,50 Euro |
187,50 Euro |
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1.000,00 Euro |
1.250,00 Euro |
250,00 Euro |
Beispiel: Wer die maximale Förderung von 1.000 Euro beantragen möchte, muss ein Vorhaben mit mindestens 1.250 Euro förderfähigen Gesamtausgaben planen.
Wer kann einen Antrag stellen?
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Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, insbesondere Vereine und Verbände, Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und Stiftungen.
Wichtig für die zweite Runde: Organisationen, die bereits 2025 oder in der ersten Förderrunde 2026 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget erhalten haben, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Nicht unmittelbar antragsberechtigte Initiativen können ihr Vorhaben über einen antragsberechtigten gemeinnützigen Träger umsetzen.
Baumaßnahmen, Fahrzeuge und der Erwerb unbeweglicher Sachen sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.
Antragstellung ab 1. September
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Ab dem 1. September 2026 können Anträge online eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis spätestens 30. September 2026 möglich – oder bis zur vorzeitigen Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets.
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Da die Vergabe nach dem Windhundprinzip erfolgt, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung lohnt sich daher.
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Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
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Ausgedruckte bzw. per Post eingereichte Unterlagen können nicht akzeptiert werden.
Antrag und vollständige Förderkriterien:
Online-Antrag und Förderbedingungen – Kommunales Ehrenamtsbudget - 2. Aufruf Ehrenamtsfonds 2026
Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie bei Fragen rund um die Antragstellung gern.
Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831-1021 / -1022 / -1023
E-Mail:
Hintergrund
Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, um bürgerschaftliches Engagement zu würdigen, anzuerkennen und weiterzuentwickeln. Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel durch die Förderung geeigneter Vorhaben um.
Das Kommunale Ehrenamtsbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Quelle: Fachstelle Ehrenamt 01.09.2026 re