Information der Oberschule Auerbach
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- Veröffentlicht am Dienstag, 23. Februar 2021 00:00
Einladung zu einem virtuellen Rundgang durch unsere Oberschule Auerbach
Herzlich Willkommen ...
bitte hier klicken: https://vr-easy.com/tour/melzbi/210120-website/#pano=1
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren für die künftigen 5. Klassen erhalten Sie
unter der Rubrik Infos - Anmeldungen Klasse 5 ...
bitte hier klicken: https://www.osauerbach.de/infos/anmeldung-klasse-5.html
Viel Spaß beim Besuchen der Homepage.
NEU - Ausschreibung Ideenwettbewerb Zwönitztal-Greifensteinregion e. V.
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- Veröffentlicht am Freitag, 19. Februar 2021 10:42
Der Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion e. V. informiert:
Ideenwettbewerb "Kunst.Kultur.BÜHNE FREI für Ihre Ideen"
Bühne frei für Ihre Ideen - Mutigsein kann sich in vielfältiger Form lohnen - für Sie, für uns, für eine gesamte Region
Ausschreibung Ideenwettbewerb ab dem 01.03.2021
Die Erläuterung und die Wettbewerbsbedingungen finden Sie beigefügt … Medieninformation zum Ideenwettbewerb.pdf
Wettbewerbsbedingungen zum Ideenwettbewerb.pdf
NEU - Allgemeinverfügung Landratsamt Erzgebirgskreis vom 16.02.2021
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Februar 2021 06:37
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis
Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 16.02.2021, Az. 504.06/04-2021
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 16.02.2021
Inkrafttreten
5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Allgemeinverfügung zu Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis vom 16.02.2021.pdf
NEU - Öffnung der Rathäuser und Verwaltungsstandorte in Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf ab 15.02.2021
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- Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2021 10:34
Die Rathäuser und Verwaltungsstandorte der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf öffnen wieder
Ab Montag, den 15.02.2021, sind die Rathäuser und Verwaltungsstandorte der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf (Rathäuser Auerbach, Burkhardtsdorf, Gornsdorf, Rathaus Meinersdorf/Fachbereich Finanzen sowie Bürgerservice Gornsdorf) zu den regulären Öffnungszeiten unter Beachtung der aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wieder geöffnet.
Der Bürgerservice ist auch weiterhin nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar.
NEU - Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 15.02.2021
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- Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2021 04:43
Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 15. Februar 2021, Az.: 21-0502/3/14-2021/25311
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 15.02.2021
IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. Februar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 7. März 2021. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26. Januar 2021, Az.: 21-0502/3/9-2021/2204, außer Kraft. Allgemeinverfügung Anordnung Hygieneauflagen vom 15.02.2021.pdf
NEU - Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 einschl. Bußgeldkatalog und Berechnung 15-km-Radius
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- Veröffentlicht am Samstag, 13. Februar 2021 07:42
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – (SächsCoronaSchVO) vom 12.02.2021
Auszug aus der SächsCornonaSchVO vom 12.02.2021
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2021 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 7. März 2021 außer Kraft.

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15-Kilometer-UmkreisIndividuellen 15-Kilometer-Radius ausmessen
(Quelle: www.sachsen.de)Den Umkreis von 15 Kilometern von einem vorgegebenen Punkt auszumessen ist mit der digitalen Karte des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen ganz einfach. Damit lassen sich die aktuellen Beschränkungen bei Sport und Bewegung im Freien sowie für Einkäufe sicher einhalten. Für jede beliebige Adresse in Sachsen können Sie diesen 15-Kilometer-Radius schnell berechnen – für Ihre Heimatadresse, für Ihren Arbeitsplatz, für den Wohnbereich der Großeltern oder für den Nachbarn, der keinen Computer hat. Einfach ausdrucken und weitergeben oder digital versenden. Wie Sie Ihre individuelle 15-km-Umkreis-Karte am PC oder mit dem Smartphone erstellen, können Sie in dieser ausführlichen Bedienungsanleitung nachlesen.
hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/15-kilometer-umkreis-8884.html
NEU - Schreiben Kultusminister vom 12.02.2021 - geltende Maßnahmen für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und für die Öffnung der Kindertagespflege ab dem 15.02.2021
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- Veröffentlicht am Freitag, 12. Februar 2021 21:24
Schreiben des Staatsministers für Kultus vom 12.02.2021
an die Eltern der Kinder in Kindereinrichtungen und von in Kindertagespflegestellen betreuten Kindern
Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege
Auszug aus dem Schreiben vom 12.02.2021
Im Folgenden finden Sie wesentlich geltende Maßnahmen für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und für die Öffnung der Kindertagespflege ab dem 15. Februar 2021 kurz aufgeführt:
1. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auf dem Gelände und innerhalb der Kindertageseinrichtung bzw. in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Kindertagespflegepersonen ist für alle Eltern und einrichtungsfremden Personen verpflichtend.
NEU - Schreiben Kultusminister vom 12.02.2021 - Präsenzunterricht in Grundschulen ab 15.02.2021
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- Veröffentlicht am Freitag, 12. Februar 2021 19:44
Schreiben des Staatsministers für Kultus vom 12.02.2021
Präsenzunterricht in Grundschulen - Regelungen ab 15.02.2021
Auszug aus dem Schreiben vom 12.02.2021
1. Im Schulgebäude und im Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines midzinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich. Der Unterricht und der Aufenthalt im Gruppenraum des Hortes sind davon ausgeschlossen. Auch auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie von Horten ist bei einem Aufenthalt unter Beibehaltung der festen Klassen und festen Hortgruppen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig. Beim Mund-Nasen-Schutz muss es sich nicht um eine FFP-2-Maske handeln. Ein einfacher OP-Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend. Damit bestehen einheitliche Vorgaben für verschiedene wichtige Lebensbereiche.