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Gemeinde Auerbach
Tel: 03721-2606 112
info@auerbach-erzgebirge.de

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    4. Auslobung Ehrenamtsfonds 2026

    Auslobung Ehrenamtsfonds 2026

    Veröffentlicht: 15. April 2026

    Förderziel und Antragsberechtigte

    Das Kommunale Ehrenamtsbudget soll ehrenamtliches Engagement sichtbar machen, wertschätzen und gezielt stärken. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die direkt Ehrenamtlichen zugutekommen. Vorhaben, die sich allgemein an Vereinsmitglieder oder ausschließlich an leistungsbeziehende Mitglieder richten, sind nicht förderfähig.

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, darunter:

    • Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Kirchengemeinden und Stiftungen
    • sonstige Vereine und Verbände mit anerkannter Gemeinnützigkeit

    Ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes muss dem Antrag beigefügt werden.

    Organisationen, die bereits 2025 über das Kommunales Ehrenamtsbudget gefördert wurden, sind für 2026 ausgeschlossen.

    Nicht unmittelbar antragsberechtigte Initiativen können ihr Vorhaben über einen antragsberechtigten Träger realisieren.

    Förderkategorien, Zuschusshöhen und Förderbeispiele

    Die Förderung erfolgt in drei klar definierten Kategorien:

    Anerkennung & Wertschätzung

    • Beispiele: Dankes- und Anerkennungsveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige, kleine Präsente, Pokale, Urkunden, Gutscheine, Preisgelder, symbolische Anerkennungen, usw.
    • Förderhöhe: bis zu 500 Euro

    Engagement gewinnen

    • Beispiele: Maßnahmen zur Aktivierung und Bindung neuer Ehrenamtlicher, Info- und Mitmachaktionen, Kampagnen zur Freiwilligengewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, usw.
    • Förderhöhe: bis zu 750 Euro

    Qualifizierung & Ausstattung

    • Beispiele: Fortbildungen, notwendige Sachanschaffungen, Materialien, Vereinsbedarf, Technik, Drucksachen, Ausstattung, Teilnahmegebühren, Referentenhonorare, Raummieten, Bewirtungskosten, Fahrten zu Veranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, usw.
    • Förderhöhe: bis zu 1.000 Euro

    Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eigenmittel von mindestens 20 Prozent sind erforderlich. Pro Organisation darf nur ein Antrag gestellt werden. Baumaßnahmen, Fahrzeuge und unbewegliche Sachen sind ausgeschlossen.

    Auswahlverfahren und Antragstellung

    Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip: Vollständig eingereichte und formal förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, bis das Budget erschöpft ist. Maßgeblich ist der Zeitstempel der vollständigen Online-Einreichung.

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das entsprechende Formular. Nach der digitalen Einreichung müssen die Unterlagen ausgedruckt, rechtsverbindlich unterzeichnet, eingescannt und innerhalb einer Woche per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden. Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.

    Bewilligung und Durchführung

    Die Bewilligung erfolgt durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

    Weitere Informationen

    Alle Informationen, Förderkriterien und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:

    Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2026 - Ehrenamtsfonds

    Haben Sie Fragen? Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie gern per E-Mail oder telefonisch auf Ihrem Weg zum Fördermittelantrag.

    Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
    Paulus-Jenisius-Straße 24
    09456 Annaberg-Buchholz

    Telefon: 03733 831 – 1021 / –1022 / –1023 
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

    Hintergrund
    Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, damit Landkreise und Kreisfreie Städte das bürgerschaftliche Engagement würdigen, anerkennen und weiterentwickeln können. Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel um, indem er geeignete Vorhaben fördert, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement und Vereinsarbeit stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen.  Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigVStärkG) sowie der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden aus Steuermitteln bereitgestellt, die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossen wurden.

    Quelle: Fachstelle Ehrenamt / 15.04.2026 re

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