Beispielhaft förderfähig sind unter anderem:
- Anlegen von Streuobstwiesen, Blumenwiesen oder Kräutergärten
- Bänke und Wanderwege
- Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
- Spielplatzgestaltung
- Naturschutzprojekte
- Kostüme für Umzüge
- Nachbarschaftsprojekte
- Mitfahrbänke
- Büchertauschtelefonzellen
- Unterstellmöglichkeiten für Skateparks oder Fahrräder
- Grillstellen, Feuerstellen oder Orts-Pyramiden
Sollten Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit von geplanten Projekten auftreten, so steht die Fachstelle Ehrenamt gern beratend zur Seite.
Antragsberechtigung
- Die Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro pro Projekt können von Bürgerinnen und Bürgern des Erzgebirgskreises ab 16 Jahren beantragt werden, die Projekte mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort oder zur eigenen Gemeinde umsetzen möchten.
- Antragsberechtigt sind außerdem Organisationen, darunter Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie andere gemeinnützige Verbände und Vereine (Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich)
Antragsfristen und -verfahren
- Die Antragsfrist für das Jahr 2026 erstreckt sich vom 23. Februar 2026 bis zum 23. März 2026.
- Interessierte können ihre Anträge ausschließlich online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen einreichen: https://mitdenken.sachsen.de/-uckQm7XR
- Dem Antrag ist zwingend eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Alle eingereichten Anträge werden zunächst auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, die bei gleicher Eignung der Projekte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises achtet. In die Bewertung fließen unter anderem Kreativität und Innovationsgrad ein.
- Die Bescheiderteilung erfolgt durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellung und weitere Informationen:
Den Link zur Antragsstellung sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier:https://mitdenken.sachsen.de/-uckQm7XR
Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831-1021/ -1022 / -1023
E-Mail:
Hinweise zur Antragstellung.pdf