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Gemeinde Auerbach
Tel: 03721-2606 112
info@auerbach-erzgebirge.de

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    Bürgermeisterwahlen

    Bürgermeisterwahl Auerbach – Briefwahl ist seit dem 05.08.2025 gestartet

    Die Auszählung der Briefwahl wird im Rathaus Auerbach stattfinden.
    Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen:

    a) mittels persönlicher Vorsprache im Bürgerservice in Gornsdorf - Die Unterlagen werden persönlich übergeben für die Mitnahme nach Hause oder die Wahl wird gleich vor Ort ausgeübt.

       --------- möglich ab sofort bis Freitag, 12.09.2025, 16:00 Uhr

    b) mittels schriftlichen Antrags (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. – in diesen Fällen benötigen wir im Antrag die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Nummer bzw. Name und Geburtsdatum des Antragstellers.

    c) oder mittels online-Wahlschein (den Link finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Auerbach).

    Link zur Briefwahl: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein

    Bei diesen Antragsformen (b und c) werden die Unterlagen per Post an die vom Wahlberechtigten angegebene Adresse zugesandt. Hier ist eine Postlaufzeit von ca. 3 – 4 Tagen zu beachten!       

       --------- möglich ab 11.08.2025 bis Montag, 08.09.2025, 16:00 Uhr

    Für später eingehende Anträge kann eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr garantiert werden, in diesen Fällen ist eine Selbstabholung der Unterlagen bis 12.09.2025 im Bürgerservice in Gornsdorf erforderlich!

    Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen sein, melden Sie sich bitte zeitnah im Bürgerservice (03721/2606-936). In diesen Fällen kann bis zum 13.09.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

    Bei plötzlicher nachgewiesener Erkrankung ist außerdem eine Beantragung bis 14.09.2025, 15:00 Uhr möglich.

    Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit dem unterzeichneten und ausgefüllten Wahlschein und dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag spätestens am Wahltag 18:00 Uhr wieder im Bürgerservice vorliegen muss (Einwurf in den Briefkasten am Bürgerservice ausreichend).

    Fachbereich Bürgerservice

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