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Gemeinde Auerbach
Tel: 03721-2606 112
info@auerbach-erzgebirge.de

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    Neue Regelung zu Reisedokumenten für Kinder ab 01.01.2024

    Veröffentlicht: 13. Januar 2025

    Künftig kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit dann nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerservice - sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen. Wir raten daher allen Eltern, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.

    Zu beachten ist außerdem, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht mehr einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neues Dokument zu beantragen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Bürgerservice. Dies ist am einfachsten online möglich unter folgendem Link 

    Mitzubringen sind ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes, das aktuelle Personaldokument (falls vorhanden) und die Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten.

     Fachbereich Bürgerservice

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