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Gemeinde Auerbach
Tel: 03721-2606 112
info@auerbach-erzgebirge.de

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  • Das Foto zeigt eine Gruppe von Rehen oder Hirschen, die über eine weitläufig grüne Wiese rennen. Ihre Bewegung ist eingefangen in einem Moment voller Energie und Anmut. Im Hintergrund erstrecken sich Felder und Wälder, dessen Bäume in eine natürliche Kulisse und die Szene in warmes Licht setzen. Die Tiere wirken aufmerksam.
  • Das Foto zeigt eine beeindruckende Panoramaaufnahme von Auerbach, eingebettet von herbstlich buntgefärbten Blättern. Die Blätter sind unscharf dargestellt. Diese Unschärfe erzeugt einen schönen Tiefeneffekt, der den Blick in die Ferne lenkt. Dahinter liegen Häuser und Gebäude von Auerbach mit Blick auf die Auerbacher Oberschule.
  • Das Foto zeigt eine weitläufige, ländliche Landschaft mit landwirtschaftlichen Feldern und Wäldern. In der Mitte der Ort Auerbach, der sich malerisch in das Tal schmiegt. Die Farben deuten auf den Herbst hin - Warme Farben, leicht gedämpftes Licht und eine ruhige Atmosphäre. Die Perspektive ist panoramisch, wodurch man ein Gefühl für die Weite und Ruhe der Region bekommt - fast so als würde man von einem Aussichtspunkt auf das Tal hinabblicken.
  • Das Bild zeigt ein malerisches Foto mit einem ruhigen See, umgeben von herbstlich gefärbten Bäumen in warmen Rot-, Orange- und Gelbtönen. In Mitte des Bildes, auf der gegenüberliegenden Uferseite, befindet sich die ehemalige Gaststätte am schwarzen Teich, das sich im Wasser spiegelt. Die Szene wirkt sehr idyllisch und ruhig.
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    4. Bereitstellung Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

    Bereitstellung Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

    Veröffentlicht: 16. Oktober 2025

    Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar zu machen, Engagement und Vereinsarbeit zu stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen.

    Förderschwerpunkte:

    • Sachkostenzuschüsse – Engagement praktisch unterstützen

    • Fort- und Weiterbildungen – Kompetenzen stärken

    • Reisekosten 

    • Personalausgaben – Engagement professionell begleiten

    • Ehrenamtsveranstaltungen – Vielfalt sichtbar machen und würdigen

    • Prämierungen und Auszeichnungen – Engagement honorieren

    • Aktivierungs- und Gewinnungsmaßnahmen – neue Freiwillige gewinnen

    Förderbeispiele: Materialien, Vereinsbedarf, Technik, Drucksachen, Ausstattung, Teilnahmegebühren, Referentenhonorare, Raummieten, Bewirtungskosten, Fahrten zu Veranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Dankeschön-Aktionen, Freiwilligentage, kleine Präsente, Pokale, Urkunden, Gutscheine, Preisgelder, symbolische Anerkennungen, Öffentlichkeitsarbeit, Info- und Mitmachaktionen, Kampagnen zur Freiwilligengewinnung usw.

    Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen. Im Zweifel ist eine vorherige Absprache mit dem Fördermittelgeber zur Klärung einzelner Positionen empfehlenswert.

    Alle Informationen, Förderkriterien und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:

    Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

    Haben Sie Fragen? Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie gern per E-Mail oder telefonisch auf Ihrem Weg zum Fördermittelantrag.

    Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
    Paulus-Jenisius-Straße 24
    09456 Annaberg-Buchholz

    Telefon: 03733 831 – 1021 / –1022 
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Hintergrund

    Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, damit Landkreise und Kreisfreie Städte das bürgerschaftliche Engagement würdigen, anerkennen und weiterentwickeln können. Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel um, indem er geeignete Vorhaben fördert, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement und Vereinsarbeit stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen.  Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigVStärkG) sowie der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden aus Steuermitteln bereitgestellt, die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossen wurden.

    Quelle: Fachstelle Ehrenamt / 15.10.2025 re

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