Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar zu machen, Engagement und Vereinsarbeit zu stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen.
Förderschwerpunkte:
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Sachkostenzuschüsse – Engagement praktisch unterstützen
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Fort- und Weiterbildungen – Kompetenzen stärken
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Reisekosten
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Personalausgaben – Engagement professionell begleiten
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Ehrenamtsveranstaltungen – Vielfalt sichtbar machen und würdigen
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Prämierungen und Auszeichnungen – Engagement honorieren
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Aktivierungs- und Gewinnungsmaßnahmen – neue Freiwillige gewinnen
Förderbeispiele: Materialien, Vereinsbedarf, Technik, Drucksachen, Ausstattung, Teilnahmegebühren, Referentenhonorare, Raummieten, Bewirtungskosten, Fahrten zu Veranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Dankeschön-Aktionen, Freiwilligentage, kleine Präsente, Pokale, Urkunden, Gutscheine, Preisgelder, symbolische Anerkennungen, Öffentlichkeitsarbeit, Info- und Mitmachaktionen, Kampagnen zur Freiwilligengewinnung usw.
Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen. Im Zweifel ist eine vorherige Absprache mit dem Fördermittelgeber zur Klärung einzelner Positionen empfehlenswert.
Alle Informationen, Förderkriterien und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:
Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025
Haben Sie Fragen? Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie gern per E-Mail oder telefonisch auf Ihrem Weg zum Fördermittelantrag.
Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831 – 1021 / –1022
E-Mail:
Hintergrund
Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, damit Landkreise und Kreisfreie Städte das bürgerschaftliche Engagement würdigen, anerkennen und weiterentwickeln können. Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel um, indem er geeignete Vorhaben fördert, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement und Vereinsarbeit stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigVStärkG) sowie der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden aus Steuermitteln bereitgestellt, die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossen wurden.
Quelle: Fachstelle Ehrenamt / 15.10.2025 re