Information zur Bereitstellung Vordrucke „Einkommensteuererklärung“ / „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ für 2024
Information des Finanzamtes Stollberg
Information zur Bereitstellung der Vordrucke
„Einkommensteuererklärung“ / „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“
für das Jahr 2024
Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2025 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2024 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
Link:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare
Geförderter Breitbandausbau im Erzgebirgskreis – Cluster 1 - Auerbach
Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere in Sachsen ab 1. Januar 2025 – Zentrale Telefonnummer
Ab dem 1. Januar 2025 wird der tierärztliche Notfalldienst für Kleintiere in Sachsen über eine einheitliche Telefonnummer erreichbar sein. Bei der Wahl der Telefonnummer 0180 584 37 36 werden Tierhalterinnen und Tierhalter mit der der jeweils diensthabenden Tierarztpraxis direkt verbunden. Die Auswahl der Tierarztpraxis wird dabei vom Standort des Anrufenden bestimmt, so dass ein möglichst kurzer Anreiseweg ermöglicht wird.
In den tierärztlichen Notfalldienst sind die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte in Sachsen, die Kleintiere behandeln, eingebunden. Durch insgesamt 13 Notfalldienstringe wird sichergestellt, dass in den Notfalldienstzeiten immer eine kompetente tierärztliche Hilfe erreichbar ist und die zeitliche Belastung der Tierarztpraxen neben den üblichen Sprechzeiten möglichst gering ist.
Neue Regelung zu Reisedokumenten für Kinder ab 01.01.2024
Burkhardtsdorf, 23.11.2023
Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Dies regelt das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens und gilt bundesweit.
Hintergrund ist, dass der Kinderreisepass nicht von jedem Land akzeptiert wird. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können aber weiter genutzt werden. Hierbei empfehlen wir jedoch, sich vor Reiseantritt rechtzeitig beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. (www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)
Terminvergabe im Bürgerservice
Ab sofort ist neben der telefonischen Terminvereinbarung auch eine Online-Terminvereinbarung möglich. Über die Webseite der Gemeinde Auerbach www.auerbach-erzgebirge.de/Termine_Bürgerservice können sowohl für die Meldebehörde als auch für das Standesamt Termine vereinbart werden.
Das System der Terminvereinbarung gilt für alle 3 Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft und ist entsprechend auf den einzelnen gemeindlichen Internetseiten verlinkt.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich im Vorfeld des Termins jederzeit per Mail oder telefonisch an den Bürgerservice wenden.
Für standesamtliche Termine ist in jedem Fall eine telefonische Rücksprache erforderlich, da hier u. U. umfangreiche Unterlagen notwendig sind.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch unter den bekannten Telefonnummern Termine vereinbaren:
Andrea Arnold/Leiterin Fachbereich:
Antje Liebhaber/Meldeamt:
Corinna Clauß/Meldeamt/Gewerbe:
Stefanie Friedrich/Ordnungsamt:
Sophie Löschner/Standesamt:
03721/2606-911
03721/2606-236
03721/2606-936
03721/2606-225
03721/2606-233
Fachbereich Bürgerservice