Erklärung der Fraktionen des Gemeinderates Auerbach vom 08.06.2020

Das o. g. Konzept beinhaltet einen Verfahrensverlauf zur Veräußerung der WGA-Objekte, in dem der Versuch verankert ist, den Immobilienbestand an eine regional tätige kommunale Wohnungsgesellschaft zu veräußern. Trotz intensiver Bemühungen war dieser mangels Interesse der kontaktierten Firmen nicht von Erfolg gekrönt.

Als nächsten Schritt sehen die Planungen vor, den Bestand auf dem freien Immobilienmarkt im regionalen Bereich anzubieten.

Dem Gemeinderat der Gemeinde Auerbach kommt somit die äußerst diffizile Aufgabe zu, aus einem vorsortierten Bewerberkreis den „Richtigen“ auszuwählen. Die Suche nach einem geeigneten Kaufinteressenten zieht ihre Brisanz aus der Notwendigkeit, dass neben den wirtschaftlichen Interessen der WGA bzw. der Gemeinde unbedingt die Sozialverträglichkeit der aus dieser Entscheidung resultierenden Folgen zu gewährleisten ist. Einerseits wird aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen angestrebt, die Immobilien als Gesamtpaket an einen einzigen Käufer zu veräußern, andererseits sollten alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, um die Immobilien nicht zu Spekulationsobjekten verkommen zu lassen.

Bekanntermaßen gibt es in den meisten WGA-Objekten einen signifikanten Sanierungsbedarf. Das Ziel von Vertragsverhandlungen mit potentiellen Investoren muss dessen zeitnahe und sozialverträgliche Abarbeitung bei gleichzeitiger Erzielung maximaler Verkaufserlöse sein.

Das Bestreben, den Immobilienbestand als Komplettpaket zu veräußern, erfordert durch seine spezifische Zusammensetzung mit teilweise denkmalgeschützten Gebäudekomplexen eine hohe Bereitschaft, sinnvolle Kompromisse hinsichtlich erzielbarer Verkaufserlöse zu schließen. Bei allen verkaufstaktisch nötigen Zugeständnissen müssen dabei die Stärken unseres Ortes als lebenswerte, familienfreundliche Gemeinde mit Kita- und Schulstandort selbstbewusst und konsequent in die Waagschale geworfen werden.

Außerdem sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, bei entsprechend vorhandenem Bedarf ortsansässiger Antragsteller einzelne Objekte aus dem Paket herauszulösen und separat anzubieten.

Die finanzielle Lage unserer Kommune lässt aktuell weder den Verzicht auf möglichen Ertrag noch weitere zeitliche Aufschübe dieser dringlichen Angelegenheit zu. Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat hierzu ganz klare Fristen gesetzt  und unmissverständliche Forderungen mit der Androhung weitreichender verwaltungstechnischer Konsequenzen gestellt.

Unter diesen schwierigen Voraussetzungen ist es die Aufgabe der gewählten Vertreter des Ortes, eine tragfähige Lösung der Problematik zu erarbeiten.

In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der WGA und den Mitarbeitern der Verwaltung in Burkhardtsdorf wurde zwischenzeitlich versucht, die Weichen für ein Vorankommen in dieser Angelegenheit zu stellen.
Zunächst war zu definieren, mit welcher Art von Immobiliengesellschaften man verhandeln wird und in welchem regionalen Rahmen diese ansässig sein sollten. Das Hauptaugenmerk galt jedoch den Referenzen der Unternehmen hinsichtlich Seriosität und Vertragstreue in bisherigen, ähnlich gearteten Geschäften.
Im Ergebnis dieser Vorauswahl fanden bereits Gespräche mit möglichen Geschäftspartnern statt, die ein Grundinteresse angezeigt hatten. Diese Gespräche, in denen die Interessenten ihre Motive und Grobkonzepte präsentierten, wurden von den Beteiligten als grundsätzlich positiv und zielführend bewertet. Für Euphorie oder übertriebenen Optimismus ist es sicherlich noch zu früh, jedoch kann man konstatieren, dass sich Möglichkeiten einer konstruktiven Zusammenarbeit abzeichnen.

Nunmehr gilt es, die Bemühungen voranzutreiben, die nächsten Schritte konsequent einzuleiten und eine zeitnahe Lösung anzustreben. Der Gemeinderat legt besonderen Wert darauf, die Auerbacher Einwohner auch künftig unmittelbar und detailliert über den Fortgang der Ereignisse in Kenntnis zu setzen. Uns ist bewusst, dass es in bei diesem Thema stark differierende Meinungen zu den Vorgehensweisen und Entscheidungen innerhalb der Bevölkerung geben wird. Wie in vielen anderen Situationen gibt es auch in dieser Angelegenheit kein Patentrezept zur 100 % befriedigenden Problemlösung.

Der Gemeinderat ist kein Expertengremium, das alle Eventualitäten des Immobiliengeschäftes und sämtliche geschäftlichen oder juristischen Winkelzüge dieser Branche kennt. Ganz sicher lassen sich nicht alle Auswirkungen derartig komplexer Entscheidungen überblicken oder vorausahnen. Trotzdem sind wir uns der Tragweite der anstehenden Entscheidungen bewusst.
Wir bitten Sie, liebe Einwohner von Auerbach, um Akzeptanz und Unterstützung der eingeleiteten Handlungsverläufe.

Im Gegenzug versprechen wirIhnen, in Vorbereitung und Umsetzung der anstehenden Entscheidungen größtmögliche Sorgfalt und ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen.

Das Wohl unseres Ortes, insbesondere der Bewohner der betreffenden Objekte, genießt dabei oberste Priorität.

Ulf Landwehr, Fraktionsvorsitzender BVA
Udo Ruttloff, Fraktionsvorsitzender CDU
Ulf Lange, Fraktionsvorsitzender IfA

im Namen aller Gemeinderäte

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Gemeinde Auerbach
Hauptstr. 83
09392 Auerbach
Tel: 03721-2606-112
E-Mail: info@auerbach-erzgebirge.de

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