Entgeltordnung für die Bereitstellung von beweglichen Sachen der Gemeinde Auerbach/Erz. vom 08.05.2012

§1 Schutzzweck

  1. Die Gemeinde Auerbach/Erz. hält für die Ausstattung von Veranstaltungen Inventar vor. Dieses Inventar wird von der Gemeinde verwaltet und kann von privaten oder juristischen Personen gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Ein Recht auf Inanspruchnahme besteht nicht.
  2. Die Gemeinde Auerbach/Erz. führt für den Verleih des Inventars einen Veranstaltungskalender. Sollte für den Verleihzeitraum bereits eine anderweitige Reservierung bestehen oder die Gemeinde das Inventar selbst benötigen, hat dies Vorrang.
  3. Bei Anlieferung und Rückgabe des Inventars wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
  4. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Inventar pfleglich behandelt wird und in sauberen Zustand zurückgeführt wird. Für auftretende Beschädigungen haftet der Nutzer.
  5. Das durch die Gemeinde Auerbach/Erz. vorgehaltene Inventar wird gegen Entgelt gemäß Anlage 1 verliehen.
  6. Gemeinnützige, mildtätige, religiöse, politische oder in besonderem öffentlichem Interesse stehende Veranstaltungen können ganz oder teilweise vom Nutzungsentgeit befreit werden. Zuständig für diese Entscheidung ist der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Auerbach/Erz..

§2 Bereitstellung von Brennholz

Die Gemeinde Auerbach/Erz. stellt das bei der Beseitigung von kommunalen Gehölzen, die nicht dem Kommunalwald zugeordnet sind, anfallende Holz gegen Entgelt bereit.
Die Bekanntgabe der Abgabetermine und -menge erfolgt durch Einrückung in das Mitteilungsblatt der Gemeinde Auerbach/Erz.
Die Abgabe des Holzes gegen Entgelt erfolgt auf formlosen Antrag bei der Gemeinde Auerbach/Erz., Bürgerbüro. Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen, in der Reihenfolge des Antragseingangs in haushaltsüblichen Mengen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Abgabe erfolgt am von der Gemeinde Auerbach/Erz. festgelegten Ort im Gemeindegebiet der Gemeinde Auerbach/Erz. gegen Entgelt entsprechend Anlage 1. Die Anlieferung des Holzes kann gegen zusätzliches Entgelt entsprechend Anlage 1 erfolgen.

§3 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für die Bereitstellung von beweglichen Sachen der Gemeinde Auerbach/Erz., tritt am 01.07.2012 in Kraft.

Auerbach/Erz., den 22.052012

Kretzschmann
Bürgermeister

Anlage 1
zur Entgeltordnung für die Bereitstellung von beweglichen Sachen der Gemeinde Auerbach vom 08.05.2012

1. Anlieferung und Abholung eines Verkaufsstandes 25,00 €
2. Anlieferung und Abholung einer Bierzeltgarnitur 2,00 €
3. Anlieferung und Abholung eines Verkehrszeichens mit Fuß und Ständer 3,00 €
4. Anlieferung und Abholung eines Bauzaunfeldes mit Füßen 3,00 €
5. sonstige manuelle Tätigkeiten auf Anforderung je Stunde 25,00 €
6. Anlieferung und Abholung zur Leihe von nicht aufgeführten beweglichen Gegenständen der Gemeinde Auerbach je km 1,50 €
7. Bereitstellung l rm Laubholz 35,00 €
8. Bereitstellung l rm Nadelholz 26,00 €

Die Anlage l der Entgeltordnung für die Bereitstellung von beweglichen Sachen der Gemeinde Auerbach/Erz. tritt am 01.07.2012 in Kraft.

Auerbach/Erz., den 22.05.2012

Kretzschmann
Bürgermeister

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

mehr Informationen

OK